Essen & Ruhrgebiet · Besichtigung nach Absprache
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Glasklar Gebäudeservice (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden über Reinigungs- und Pflegedienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, zum Beispiel per E-Mail oder WhatsApp, oder durch Beginn der Ausführung zustande.

Der Kunde teilt besondere Wünsche, etwa Termine, sensible Bereiche oder Zugänge, rechtzeitig vor Leistungsbeginn mit.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Soweit nicht anders vereinbart, gilt:

  • Glas- und Fensterreinigung umfasst die vereinbarten Glasflächen; Rahmen, Falze und Fensterbänke nur bei entsprechender Vereinbarung.
  • Fassaden- und Steinreinigung erfolgt material- und untergrundgerecht. Das optische Ergebnis kann je nach Alterung, Verwitterung, Ausblühungen oder Vorschäden variieren.
  • Zusatzleistungen wie Imprägnierung, Spezialchemie, Innenreinigung, Jalousien, Solar- oder Dachrinnenreinigung werden gesondert vereinbart und abgerechnet.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt freien Zugang zu den Reinigungsflächen sicher und sorgt, sofern erforderlich, für Wasser- und Stromanschlüsse.

  • Der Kunde informiert über besondere Risiken, zum Beispiel empfindliche Beschichtungen, lockere Bauteile oder defekte Dichtungen.
  • Der Kunde schützt oder entfernt bewegliche Gegenstände im Arbeitsbereich, soweit zumutbar.

5. Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise, entweder als Festpreis oder nach Aufwand.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahnkosten nach den gesetzlichen Bestimmungen berechnet werden.

6. Termine, Witterung, Leistungshindernisse

Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei witterungsbedingten Einschränkungen, etwa Frost, Glätte, Starkregen oder Sturm, kann der Termin in Abstimmung verschoben werden.

Kann die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, zum Beispiel fehlender Zugang, nicht ausgeführt werden, können Anfahrt und Stillstand nach Aufwand berechnet werden.

7. Abnahme und Mängel

Der Kunde prüft die Leistung nach Fertigstellung. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 48 Stunden in Textform anzuzeigen.

Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Keine Haftung besteht für bereits vorhandene Vorschäden oder konstruktionsbedingte Undichtigkeiten, sofern diese nicht vom Auftragnehmer verursacht wurden.

9. Datenschutz und Schlussbestimmungen

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Details finden sich in der Datenschutzerklärung.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.